Hilfe zur Pflege neben EGH (Abt. 60)
Seminarinhalte
Hier geht es um eine Zuständigkeitsregelung in Bezug auf die Hilfe zur Pflege, die üblicherweise durch den örtlichen Träger geleistet wird und die Eingliederungshilfe, die üblicherweise vom überörtlichen Trägern geleistet wird. Es geht um die Frage, wann die Hilfe zur Pflege ganzheitlich durch den überörtlichen Träger gewährt wird.
Termine
Referentin / Referent
Andre Röwekämper
Ansprechperson