Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII, Abgrenzung und Übergänge zur Eingliederungshilfe (Abt. 60)
Seminarziel
- Sie kennen die Leistungen des Jugendamtes.
- Sie haben einen Überblick über Strukturen und gesetzliche Grundlagen.
- Sie sind sensibilisiert für das Thema Kinderschutz.
- Sie können Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII von solchen nach dem SGB IX abgrenzen.
- Sie kennen den Prozess des Zuständigkeitsübergang vom Jugendamt zum LWL gem. 36b SGB VIII.
- Sie können die Kriterien und Prüffragen aus dem Kooperationspapier zum Zuständigkeitsübergang anwenden.
Seminarinhalte
In Beratungs- und Unterstützungsgesprächen und auch in Bedarfsermittlungen nehmen Sie Bezug auf andere Leistungen. Solche Leistungen können gegenüber der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX vorrangig sein.
Diese Qualifizierung beschäftigt sich mit dem SGB VIII als Grundlage für Leistungen der Jugendhilfe. Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII werden von solchen nach dem SGB IX abgegrenzt. Die mögliche Zusammenarbeit zwischen Jugend- und Eingliederungshilfeträger beim Zuständigkeitsübergang nach § 36b SGB VIII wird dargestellt und anhand von Beispielen veranschaulicht.
Sie erhalten Raum für Diskussionen und Auseinandersetzung mit bestimmten Fragestellungen und arbeiten auf Grundlage von Fallbeispielen und Ihren Fragen an konkreten Sachverhalten.
Die Qualifizierung lebt dabei von dem Wechsel zwischen theoretischem Input und praktischen Anteilen. Sie beinhaltet auch einen praktischen Teil zur Erarbeitung von eigenen Handlungsstrategien bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.
Teilnahmevoraussetzungen
Teilhabeplanende der Abt. 60
Gesetzestext SGB VIII und SGB IX mitbringen
Unterlagen werden nach der Veranstaltung verschickt
Termine
Referentin / Referent
Volker Kauerz
Ansprechperson